Olvistium
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Geldwäscheprävention

GwG-Konformität.

Wie Olvistium die Vorgaben des deutschen Geldwäschegesetzes (GwG) und der internationalen FATF-Standards umsetzt. Vollständige Übersicht.

Regulatorischer Rahmen

Olvistium arbeitet mit BaFin-regulierten Broker-Partnern zusammen, die dem deutschen Geldwäschegesetz (GwG), der EU-Geldwäscherichtlinie (5AMLD/6AMLD) und den FATF-Empfehlungen unterliegen. Wir unterstützen unsere Partner aktiv bei der Umsetzung dieser Vorgaben durch integrierte Prozesse auf unserer Plattform.

Kundenidentifizierung (KYC)

Nach § 10 GwG muss jeder Kunde vor Kontoeröffnung eindeutig identifiziert werden. Wir setzen dies um durch:

Verstärkte Sorgfaltspflicht (Enhanced Due Diligence)

Bei erhöhten Risiken werden zusätzliche Prüfungen durchgeführt:

Sanktionsscreening

Alle Neukunden und alle Ein-/Auszahlungen werden gegen die aktuellen Sanktionslisten der EU, UN und OFAC (USA) geprüft. Die Listen werden mehrmals täglich automatisiert aktualisiert. Treffer führen zu sofortiger Kontosperrung und Meldung an die zuständigen Behörden.

Transaktionsüberwachung

Unser System überwacht Transaktionsmuster laufend und identifiziert Anomalien nach vordefinierten Regeln:

Meldeprozess

Verdachtsmomente werden nach § 43 GwG unverzüglich an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) gemeldet. Der Kunde wird über eine Meldung nicht informiert (Tipping-Off-Verbot nach § 47 GwG). Alle Meldungen werden nach § 8 GwG mindestens 5 Jahre aufbewahrt.

Schulung und Verantwortliche

Alle Olvistium-Mitarbeiter erhalten jährliche GwG-Schulungen. Der Geldwäschebeauftragte (§ 7 GwG) ist direkt an die Geschäftsführung angebunden und berichtet unabhängig. Kontakt: [email protected]