Wie Olvistium die Vorgaben des deutschen Geldwäschegesetzes (GwG) und der internationalen FATF-Standards umsetzt. Vollständige Übersicht.
Olvistium arbeitet mit BaFin-regulierten Broker-Partnern zusammen, die dem deutschen Geldwäschegesetz (GwG), der EU-Geldwäscherichtlinie (5AMLD/6AMLD) und den FATF-Empfehlungen unterliegen. Wir unterstützen unsere Partner aktiv bei der Umsetzung dieser Vorgaben durch integrierte Prozesse auf unserer Plattform.
Nach § 10 GwG muss jeder Kunde vor Kontoeröffnung eindeutig identifiziert werden. Wir setzen dies um durch:
Bei erhöhten Risiken werden zusätzliche Prüfungen durchgeführt:
Alle Neukunden und alle Ein-/Auszahlungen werden gegen die aktuellen Sanktionslisten der EU, UN und OFAC (USA) geprüft. Die Listen werden mehrmals täglich automatisiert aktualisiert. Treffer führen zu sofortiger Kontosperrung und Meldung an die zuständigen Behörden.
Unser System überwacht Transaktionsmuster laufend und identifiziert Anomalien nach vordefinierten Regeln:
Verdachtsmomente werden nach § 43 GwG unverzüglich an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) gemeldet. Der Kunde wird über eine Meldung nicht informiert (Tipping-Off-Verbot nach § 47 GwG). Alle Meldungen werden nach § 8 GwG mindestens 5 Jahre aufbewahrt.
Alle Olvistium-Mitarbeiter erhalten jährliche GwG-Schulungen. Der Geldwäschebeauftragte (§ 7 GwG) ist direkt an die Geschäftsführung angebunden und berichtet unabhängig. Kontakt: [email protected]